AGB

Präambel

Bannertotal UG (haftungsbeschränkt) - nachfolgend als Bannertotal bezeichnet. Sofern nicht anders geregelt oder wie hier vereinbart ist, kommt das Bürgerliche Gesetzbuch zum Tragen. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN - Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

§ 1 Allgemeines - Geltung der Bedingungen

Bannertotal, im folgenden Auftragnehmer genannt, schließt Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen einer Änderung ausdrücklich in Schriftform zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen (Endabnehmer) und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Datenschutz

Der Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten und für die Geschäftsabwicklung notwendigen Bestellerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandeln.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluß

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Angebote sind freibleibend. Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung an Bannertotal, in Schriftform mit Unterschrift (auch per Fax) oder per E-Mail kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Wird vom Auftraggeber eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Auftraggeber zustande Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise nach Ablauf von 6 Wochen seit dem Vertragsabschluß entsprechend zu erhöhen. Wenn nach Abschluss des Vertrages Erhöhungen der Preisfaktoren, insbesondere aufgrund von Material- und /oder Druckpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen. Soweit der Auftraggeber lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Bannertotal den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Bannertotal behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

§ 4 Preise und Rechnungslegung

Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Auftraggebers zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Auftraggeber veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Bannertotal versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Ausnahmen davon werden nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers in Absprache mit dem Auftragnehmer durchgeführt. Mit seiner Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Es gelten die dem Auftraggeber angegebenen Zahlungsarten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Erteilung der Auftragsbestätigung und Zugang der entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Abbuchungen vom Konto des Auftraggebers werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Rabatte, Skonti usw. bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in Österreich (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige USt-IdNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen USt-IdNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Auftraggebers, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Die Fertigung eines Werbebanners passiert ausschließlich nach Auftraggeber-spezifikation. Sollte der Auftraggeber eine nachträgliche Stornierung des mit der Bannertotal geschlossenen Vertrages wünschen, sehen wir uns gezwungen eine Bearbeitungspauschale für geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen.


► Für Bestellungen mit einer Rechnungssumme bis € 200,00 berechnen wir eine Pauschale in Höhe von € 20,00.

► Bei Bestellungen mit einer Rechnungssumme ab € 201,00 berechnen wir eine Pauschale in Höhe von € 50,00.

Sollte die Stornierung am gleichen Tag der Bestellung erfolgen, werden wir kostenlos eine Stornierung der Bestellung entgegennehmen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

Die Fertigungszeit beträgt grundsätzlich 7 - 10 Werktage nach schriftlich erteilter Auftragsbestätigung an Banntertotal.de für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für ausländische Kunden verlängert sich die Lieferzeit auf Grund der längeren Versandwege um bis zu 5 Werktage. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von Bannertotal ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine. Wird der vereinbarte Liefertermin durch Bannertotal nicht eingehalten, so hat der Auftraggeber zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder auf der Lieferung besteht. Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Hauses oder des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung auf seine Kosten durch den Auftragnehmer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert. Dieser Wunsch muss allerdings entweder in der Auftragsbestätigung enthalten sein, oder in Schriftform mit dem Auftragnehmer separat vereinbart werden.

§ 7 Druckdaten, Prüfungspflicht, Beanstandungen

Bannertotal führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Bannertotal sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch Bannertotal erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein und ausschließlich der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, gegen Aufpreis, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Bannertotal verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Bannertotal. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern vom Auftraggeber Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Auftraggebers. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Abweichungen bei der Konfektionierung (z. B. zu viele oder zu wenige Ösen) sind kein Mangel und ergeben keinen Anspruch auf eine Neufertigung der bestellten Ware. Auch kann keine Beanstandung der Farbtöne erfolgen, wenn nicht im Vorhinein eine Farbangabe in Pantone, HKS oder Farbproof/Andruck erfolgt ist. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Bannertotal gedruckt wurde.

§ 8 Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat Bannertotal - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt Bannertotal eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Auftraggeber hat seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Mängel sind insoweit umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich und in erkennbarer Form (Foto) bei Bannertotal anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.

§ 9 Schadenersatzansprüche

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadenersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Weiter haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit Garantien übernommen worden sind. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Insoweit haftet der Auftragnehmer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht

Die von Bannertotal zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände werden bis zu 24 Monate kostenlos archiviert und bei Bedarf und Rücksprache mit dem Auftraggeber übersandt. Ist eine kostenlose Übermittung (z.B. E-Mail) nicht möglich trägt der Auftrageber die zum Versand benötigten Kosten in voller Höhe. Die Erzeugnisse (sofern nicht anders vereinbart) von Bannertotal werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers in den übermittelten Druckdaten erstellt. Der Auftragnehmer hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Auftraggeber haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Auftraggeber stellt Bannertotal, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bannertotal behält sich das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde tritt Bannertotal bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Bannertotal verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Bannertotal verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 12 Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 13 Impressum und Publizität

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Der Auftragnehmer hat, bis auf Widerruf des Auftraggebers, das Recht die Vertragserzeugnisse im Rahmen seines Unternehmens als Referenz auszustellen und den Auftrag öffentlich zu publizieren.

§ 14 Anwenbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 

Angeschaut